Krankenhäuser sind nach § 39 Absatz 1a des SGB V dazu verpflichtet, ein effektives Entlassmanagement zur Unterstützung des Übergangs in die Anschlussversorgung zu gewährleisten.
Dank des GKV-Versorgungsstärkegesetzes (GKV-VSG) wurde im Jahr 2015 das Entlassmanagement umfassend reformiert.
Krankenhäuser haben seitdem mehr Möglichkeiten, Nachbehandlungen zu veranlassen und Leistungen zu verordnen.
Für Patienten bedeutet das GKV-VSG zugleich, dass ein jeder Anspruch auf ein koordiniertes Entlassmanagement hat.
Details zur genauen Umsetzung sind in einem so genannten „Rahmenvertrag“, der am 1. Oktober 2017 in Kraft trat, geregelt und für alle Krankenhäuser verbindlich.
NEU:
Für einen Übergangszeitraum von bis zu sieben Tagen können Krankenhausärzte Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel sowie häusliche Krankenpflege und Soziotherapie verordnen und
ebenso Arbeitsunfähigkeit bescheinigen.
Vom Krankenhaus zur Homecare-Versorgung
Dank des Entlassmanagements arbeiten Ärzte, Pflege- und Sozialdienste Hand in Hand. Damit der Patient auch zu Hause entsprechend versorgt wird, werden Homecare-Anbieter wie die Hauschild
Hygieneprodukte GmbH durch den Sozialdienst des Krankenhauses koordiniert. Bitte geben Sie im Krankenhaus die Hauschild Hygieneprodukte GmbH als Ihren Versorger an.