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Pflegereform 2027

Pflegereform 2027 (PNOG): Was bedeutet das für Sie?

Die geplante Pflegereform sorgt bei vielen pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen für Fragen. Vielleicht fragen auch Sie sich, ob sich etwas an Ihrer bisherigen Versorgung oder Ihren Pflegehilfsmitteln ändern wird.

Informationsstand: 21. Oktober 2026

Die wichtigste Nachricht vorweg: Aktuell bleibt für Sie alles wie gewohnt.

Die Bundesregierung plant Änderungen an der Pflegeversicherung. Diese sind jedoch noch nicht endgültig beschlossen. Ihre bisherigen gesetzlichen Ansprüche gelten weiterhin.

Wir bei Hauschild behalten die Entwicklung für Sie im Blick. Auf dieser Seite erklären wir Ihnen verständlich, was bisher feststeht, welche Änderungen geplant sind und was das für Ihre Versorgung bedeuten könnte.

Gut zu wissen: Sie müssen aufgrund der geplanten Reform derzeit nichts an Ihrer Versorgung ändern. Sollte es gesetzliche Änderungen geben, informieren wir Sie hier über die Auswirkungen.

Das Wichtigste auf einen Blick

Ihre bisherigen Ansprüche gelten weiter.

Das betrifft die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 € monatlich, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind

Noch ist nichts endgültig entschieden.

Welche konkreten Änderungen tatsächlich kommen und wann sie gelten, steht erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens fest.

Hauschild bleibt Ihr Ansprechpartner.

Ob persönlich oder online: Wir helfen Ihnen bei Fragen zu Ihrer Versorgung und halten die Informationen auf dieser Seite aktuell.

Änderungen sind ab 2027 geplant.

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt. Bundestag und Bundesrat befassen sich mit den geplanten Regelungen.

Was bedeutet die Reform für Ihre Pflegehilfsmittel?

Viele unserer Kunden nutzen regelmäßig Pflegehilfsmittel wie z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Gerade deshalb möchten wir Ihnen erklären, welche Regelungen heute gelten und was sich künftig ändern könnte.

BIS 31.12.2026

Ihre bisherige Versorgung

Bei häuslicher Pflege besteht ab Pflegegrad 1 unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch von bis zu 42 € monatlich.

GEPLANT AB 2027

Mögliche neue Regelung

Pflegegrad 1: Die bisherige Kostenübernahme von bis zu 42 Euro monatlich soll nach dem aktuellen Gesetzentwurf entfallen.

Pflegegrad 2 bis 5: Pflegehilfsmittel sollen künftig aus neuen Pflegebudgets bezahlt werden können, die auch für andere Pflegeleistungen vorgesehen sind.

Nach aktuellem Stand gelten Ihre bisherigen Ansprüche weiterhin. Änderungen sind frühestens ab dem 1. Januar 2027 geplant.

Was bedeutet das für Ihre Pflegebox bis zum 31.12.2026?

Wenn Sie bereits regelmäßig Pflegehilfsmittel über Hauschild beziehen, können Sie Ihre Versorgung unter den bisherigen Voraussetzungen bis zum Jahresende fortsetzen.

Sie müssen wegen des Gesetzentwurfs weder Ihre Pflegebox kündigen noch einen neuen Antrag stellen.

Auch neue Anträge sind weiterhin nach den geltenden Regelungen möglich.

Wie die Versorgung nach einer möglichen Reform organisiert wird, hängt von den endgültigen gesetzlichen Bestimmungen ab.

Sollte sich die Kostenübernahme ändern, informieren wir Sie rechtzeitig. Eine kostenpflichtige Lieferung erfolgt nur mit Ihrer Zustimmung.

Müssen Sie jetzt etwas unternehmen?

Nein, allein aufgrund der geplanten Reform besteht derzeit kein Handlungsbedarf.

Sie können Ihre bisherige Versorgung wie gewohnt nutzen. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel haben oder welche Produkte für Ihren Bedarf geeignet sind, beraten wir Sie gerne.

Ihre Versorgung ist uns wichtig

Sollte sich die Kostenübernahme ändern, informieren wir Sie rechtzeitig. Eine kostenpflichtige Lieferung erfolgt nur mit Ihrer Zustimmung.

Wir wissen, dass die geplante Reform Fragen aufwirft. Deshalb behalten wir die Entwicklung für Sie im Blick und aktualisieren diese Seite, sobald verlässliche Neuigkeiten vorliegen.

Wir sind persönlich für Sie da

Bei Hauschild steht nicht nur die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln im Mittelpunkt, sondern auch der persönliche Kontakt zu unseren Kunden.

Wir wissen, dass Fragen rund um die Pflege oft nicht mit einer allgemeinen Information beantwortet sind. Deshalb nehmen wir uns gerne Zeit für Ihr Anliegen.

Persönliche Beratung

Sprechen Sie mit unserem Hauschild-Team über Ihre Versorgung und die passenden Pflegehilfsmittel.

Telefon:
+49 (0) 42 98 - 93 59 0


Erreichbarkeit:  

08:00–18:00 Uhr (Montag bis Freitag)

Pflegehilfsmittel online anfragen

Auf unserer Website www.himi-box.de finden Sie weitere Informationen rund um Pflegehilfsmittel.

Weitere Details zur Pflegereform:

Pflegereform 2027

Sie haben Fragen zu Ihrer Pflegehilfsmittelversorgung?

Häufige Fragen zur Pflegereform 2027

  • Nach dem aktuellen Gesetzentwurf soll der bisherige eigenständige Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch entfallen. Stattdessen sollen diese Produkte bei Pflegegrad 2 bis 5 aus einem neuen Entlastungsbudget finanziert werden können. Das ist bislang nur eine Planung und noch kein geltendes Recht.

  • Ja. Bis zum 31.12.2026 gelten Ihre bisherigen Ansprüche nach aktueller Gesetzeslage. Ihre Versorgung über Hauschild läuft unter den geltenden Voraussetzungen weiter.

  • Heute übernimmt die Pflegekasse bei entsprechendem Anspruch bis zu 42 € monatlich für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Nach dem Gesetzentwurf soll dieser eigenständige Anspruch entfallen. Ob und in welcher Form die geplante Neuregelung tatsächlich kommt, ist noch offen.

  • Nach dem Gesetzentwurf soll der bisherige Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch auch bei Pflegegrad 1 entfallen. Ein neues Entlastungsbudget ist für Pflegegrad 1 nicht vorgesehen. Bis zu einer gesetzlichen Änderung im Jahr 2027 bleiben die bisherigen Ansprüche bestehen.

  • Für bereits anerkannte Pflegegrade sieht der Entwurf einen Bestandsschutz vor. Allein wegen der geplanten neuen Bewertungsschwellen soll niemand seinen bestehenden Pflegegrad verlieren. Der Bestandsschutz bedeutet allerdings nicht, dass alle bisherigen Leistungsansprüche unverändert bleiben.

  • Nein. Wegen des Gesetzentwurfs ist weder eine Kündigung noch ein neuer Antrag notwendig. Ihre bestehende Versorgung läuft nach geltendem Recht weiter.

  • Ja. Wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, können Sie weiterhin Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beantragen. Hauschild unterstützt Sie gerne bei Fragen zu Produkten und Antragstellung.

  • Nein. Sollte sich die Kostenübernahme ändern, informieren wir Sie rechtzeitig. Eine kostenpflichtige Lieferung erfolgt nur mit Ihrer Zustimmung.

  • Erst wenn das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist und die endgültigen Regelungen feststehen, lässt sich verbindlich sagen, welche Änderungen gelten werden. Wir aktualisieren diese Informationsseite, sobald neue verlässliche Erkenntnisse vorliegen.

  • Wenn es um Ihre Versorgung mit Pflegehilfsmitteln geht, ist das Hauschild-Team gerne für Sie da. Bei Fragen zu individuellen Leistungsbescheiden oder Ihrem Pflegegrad ist Ihre Pflegekasse beziehungsweise Pflegeberatung der richtige Ansprechpartner.

Pflegereform 2027 – alle geplanten Änderungen im Detail

Was ist das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)?

Die Bundesregierung möchte die Pflegeversicherung neu gestalten. Hintergrund sind die steigende Zahl pflegebedürftiger Menschen und die damit verbundenen höheren Ausgaben.

Dafür hat das Bundeskabinett am 30. September 2026 den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) beschlossen. Die meisten Änderungen sollen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Die Reform verfolgt mehrere Ziele: Die Finanzierung der Pflegeversicherung soll gesichert, Leistungen sollen vereinfacht und pflegebedürftige Menschen sowie ihre Angehörigen besser unterstützt werden. Auch Vorsorge und persönliche Pflegebegleitung sollen gestärkt werden.

Wie ist der aktuelle Stand der Pflegereform?

Juni 2026

Referentenentwurf

Das Bundesgesundheitsministerium veröffentlicht einen ersten Gesetzentwurf.

30. September 2026

Kabinettsbeschluss

Das Bundeskabinett beschließt den überarbeiteten Entwurf.

Jetzt

Parlamentarisches Verfahren

Der Entwurf befindet sich im parlamentarischen Verfahren.

1. Januar 2027

Geplanter Start

Geplanter Beginn vieler Leistungsänderungen, sofern das Gesetz rechtzeitig in Kraft tritt.

2028–2029

Weitere Bausteine

Weitere Maßnahmen sind vorgesehen, darunter digitale Angebote und neue Unterstützungsleistungen.

Wichtig: Ein Kabinettsbeschluss bedeutet noch nicht, dass die vorgeschlagenen Änderungen gelten. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren können einzelne Regelungen verändert werden oder entfallen.

Welche Pflegeleistungen sollen sich ändern?

Eine der größten Neuerungen betrifft die Zusammenfassung bisheriger Pflegeleistungen in größere Budgets.

Das bisherige Pflegegeld soll in einem sogenannten Entlastungsbudget aufgehen. Die bisherigen Pflegesachleistungen sollen zu einem Sachleistungsbudget werden.

Pflegegeld und geplantes Entlastungsbudget

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Monatliche Beträge gemäß dem Gesetzentwurf; die geplanten Werte sind noch nicht geltendes Recht.

Auf den ersten Blick steigen die Beträge. Aus dem geplanten neuen Entlastungsbudget sollen künftig jedoch auch Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bezahlt werden.

Warum sollen die 42 € für Pflegehilfsmittel entfallen?

Bislang besteht für Pflegebedürftige bei häuslicher Pflege unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein eigenständiger Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

Dazu zählen beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Schutzschürzen oder saugende Bettschutzeinlagen.

Nach dem Gesetzentwurf sollen diese Produkte künftig nicht mehr über einen gesonderten monatlichen Anspruch finanziert werden, sondern bei Pflegegrad 2 bis 5 aus dem geplanten
Entlastungsbudget.

Die Bundesregierung möchte damit die Leistungsregelungen vereinfachen und Verwaltungsaufwand reduzieren.

Wie sich die geplante Umstellung tatsächlich auswirken würde, hängt von den endgültigen gesetzlichen Regelungen und der individuellen Pflegesituation ab.

Was soll sich bei den Pflegegraden ändern?

Die fünf Pflegegrade sollen erhalten bleiben. Allerdings sieht der Gesetzentwurf strengere Anforderungen bei der Einstufung vor.

Die Punkte werden im Rahmen einer Pflegebegutachtung ermittelt. Je nach Grad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit erfolgt die Zuordnung zu einem Pflegegrad.

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Wer bereits einen anerkannten Pflegegrad hat, soll diesen nach dem Gesetzentwurf behalten. Die geplanten höheren Punkteschwellen sollen nicht automatisch zu einer Herabstufung führen. Wichtig ist jedoch: Der Bestandsschutz bezieht sich auf den Pflegegrad, nicht auf sämtliche bisherigen Leistungen. Auch bestehende Leistungsansprüche könnten sich ändern.

Bei neuen Begutachtungen oder Anträgen auf Höherstufung könnten die strengeren Grenzen künftig eine Rolle spielen

Was bedeutet Bestandsschutz?

Wie könnte es sich entwickeln?

Wie ein Gesetzgebungsverfahren ausgeht, kann niemand seriös vorhersagen. Es lassen sich aber Hinweise sammeln, in welche Richtung es gehen könnte.

Der Entwurf hat sich bereits bewegt

Zwischen dem Referentenentwurf im Juni und dem Kabinettsbeschluss Ende September wurden einzelne besonders kritisierte Punkte geändert: [1] [2] [4]

  • Die zunächst geplante Kürzung der Rentenansprüche pflegender Angehöriger ist vom Tisch – die Pflegeversicherung soll die Rentenbeiträge weiter in vollem Umfang übernehmen.

  • Die Halbierung des Entlastungsbudgets in den ersten drei Monaten nach der Einstufung wurde gestrichen.

  • Das Überbrückungsbudget soll einheitlich bis zu 2.285 € pro Kalenderjahr betragen.

Das zeigt: Kritik kann Wirkung haben. Ob das auch für die Pflegebox gilt, ist offen.

Drei denkbare Verläufe

Die folgenden Szenarien sind unsere Einschätzung, keine Prognose:

Szenario 1

Weitgehend unverändert

Der Entwurf wird im Kern so verabschiedet. Die Pflegebox als eigene Leistung entfiele dann voraussichtlich zum 1. Januar 2027.

Szenario 2

Nachbesserungen im Detail

Angesichts der Kritik von Verbänden sind Änderungen einzelner Punkte denkbar, etwa bei Pflegegrad 1 oder bei der Absicherung der Hygieneversorgung.

Szenario 3

Zeitplan verschiebt sich

Bis zum 1. Januar 2027 bleibt wenig Zeit. Verzögerungen einzelner Teile sind deshalb nicht ausgeschlossen.

Mittelfristig ist ohnehin mit weiteren Schritten zu rechnen: Das Bundesgesundheitsministerium versteht das PNOG als ersten Schritt. Am 14. Oktober 2026 hat das Kabinett dafür eine Pflegestrukturkommission berufen. Sie soll Vorschläge für eine nachhaltige Finanzierung und eine bessere Versorgung erarbeiten, erste Empfehlungen sind für Ende Januar 2027 vorgesehen. Die darauf aufbauende Strukturreform soll zum 1. Juli 2027 in Kraft treten. [1] [8]

Welche weiteren Änderungen sind geplant?

Neben der Neugestaltung der Budgets enthält der Entwurf weitere Maßnahmen.

  • Kurzzeit- und Verhinderungspflege: Diese Leistungen sollen in einem Überbrückungsbudget für besondere Pflege- und Notsituationen zusammengefasst werden. Vorgesehen sind bis zu 2.285 € jährlich.

  • Persönliche Pflegebegleitung: Pflegebedürftige Menschen und pflegende Angehörige sollen künftig durch feste Ansprechpartner unterstützt werden. Der Start ist für 2029 vorgesehen.

  • Vorsorge und Rehabilitation: Neue Angebote, darunter der geplante Gesundheits-Check-up 60+, sollen helfen, Pflegebedürftigkeit möglichst zu vermeiden oder zu verzögern.

  • Digitale Unterstützung: Ein digitales Pflege-Cockpit soll den Überblick über Leistungen und Ansprüche vereinfachen.

  • Pflegeversicherungsbeiträge: Der Gesetzentwurf sieht außerdem Änderungen bei Beiträgen und der Finanzierung der Pflegeversicherung vor. Dazu zählen höhere Beiträge für kinderlose Versicherte und neue Regelungen bei bestimmten mitversicherten Angehörigen.

  • ​Anpassung der Leistungsbeträge: Die ursprünglich für 2028 vorgesehene Erhöhung soll entfallen. Stattdessen ist ab 2029 eine jährliche Anpassung an die Preisentwicklung vorgesehen.

Wie geht es mit der Pflegereform weiter?

Der weitere Verlauf hängt von den Beratungen im parlamentarischen Verfahren ab. Einzelne Regelungen können noch verändert werden.

Zusätzlich zum Pflegeneuordnungsgesetz sollen weitere Vorschläge erarbeitet werden, um die Pflegeversicherung langfristig finanziell und organisatorisch zu stabilisieren.

Für Betroffene ist deshalb besonders wichtig, zwischen geltenden Ansprüchen und noch geplanten Änderungen zu unterscheiden.

Hauschild verfolgt die weitere Entwicklung und ergänzt diese Seite, sobald neue verlässliche Informationen vorliegen.

Wir halten Sie auf dem Laufenden

Wir wissen, wie wichtig eine zuverlässige Versorgung im Pflegealltag ist. Deshalb behalten wir die Entwicklungen rund um die Pflegereform für Sie im Blick.

Sobald neue verlässliche Informationen vorliegen, aktualisieren wir diese Seite und erklären Ihnen verständlich, was sich für Ihre Versorgung ändern könnte.

Bei persönlichen Fragen sind wir selbstverständlich gerne für Sie da.

Ihr Hauschild-Team

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