
Unterstützung durch
Pflegepakete
Was sind Pflegepakete?
Wer zu Hause von einer privaten Person gepflegt wird, hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum einmaligen Gebrauch. Wir übernehmen für Sie alle Formalitäten und liefern Ihr monatliches Paket bequem nach Hause.
Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?
Alle Personen mit Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5, die von Angehörigen oder einer privaten Pflegeperson zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft betreut werden.
Welche Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegekasse?
Die Pflegekasse übernimmt zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Schutzschürzen, Mundschutz oder Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad und die häusliche Pflege. Die Kosten werden bis zu 42 € monatlich bezuschusst.

Zusätzlich können wir für Sie wiederverwendbare Bettschutzunterlagen als Pflegehilfsmittel bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Diese werden unabhängig vom Zuschuss der Pflegehilfsmittel (bis 42 € monatlich) abgerechnet und zählen nicht in diesen Betrag. Je nach Kasse kann eine gesetzliche Zuzahlung anfallen (sofern keine Befreiung vorliegt).
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel:
Desinfektionsmittel für Hände und Flächen
Desinfektionstücher
Medizinische & FFP2 Masken
Einmalhandschuhe
Einmal-Bettschutzunterlagen
wiederverwendbare Bettschutzunterlagen
Fingerlinge
Schutzschürzen (einmal und wiederverwendbar)
Schutzservietten
Fragen und Antworten
Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch besteht für Personen mit anerkanntem Pflegegrad (1–5), sofern die Versorgung im häuslichen Umfeld oder in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft erfolgt.
Die Pflegebox lässt sich jederzeit neu zusammenstellen. Umfang und Produktauswahl können flexibel an den aktuellen Bedarf angepasst werden.
Nach Eingang der Genehmigung durch die Pflegekasse wird die erste Sendung in der Regel innerhalb weniger Werktage zugestellt. Danach erfolgt die Belieferung automatisch in monatlichen Intervallen.
Die Antragstellung ist schlank organisiert: Nach Ausfüllen des Antrags übernimmt Hauschild die komplette Weiterbearbeitung, inklusive Einreichung bei der Pflegekasse und der administrativen Abwicklung.
Die Versorgung erfolgt monatlich. Nach der Genehmigung durch die Pflegekasse werden die Pflegehilfsmittel regelmäßig und zuverlässig an die gewünschte Adresse geliefert.
Die Erstbelieferung startet üblicherweise wenige Tage nach der Bewilligung durch die Pflegekasse, sodass die Versorgung zeitnah beginnt.
* Erstattungsfähiger Maximalbetrag bei einem monatlichen Zuschuss von 42 €.
