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Unterstützung durch

Pflegepakete

Was sind Pflegepakete?

Wer zu Hause von einer privaten Person gepflegt wird, hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum einmaligen Gebrauch. Wir übernehmen für Sie alle Formalitäten und liefern Ihr monatliches Paket bequem nach Hause.

Nutzen Sie Ihren Anspruch auf Pflegehilfsmittel
von bis zu 504 €* jährlich

Einfach telefonisch beantragen:

(0) 4298 - 93 59 631

Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad und häusliche Pflege.

Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Alle Personen mit Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5, die von Angehörigen oder einer privaten Pflegeperson zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft betreut werden.

Welche Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegekasse?

Die Pflegekasse übernimmt zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Schutzschürzen, Mundschutz oder Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad und die häusliche Pflege. Die Kosten werden bis zu 42 € monatlich bezuschusst.

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Zusätzlich können wir für Sie wiederverwendbare Bettschutzunterlagen als Pflegehilfsmittel bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Diese werden unabhängig vom Zuschuss der Pflegehilfsmittel (bis 42 € monatlich) abgerechnet und zählen nicht in diesen Betrag. Je nach Kasse kann eine gesetzliche Zuzahlung anfallen (sofern keine Befreiung vorliegt).

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel:

Desinfektionsmittel für Hände und Flächen

Desinfektionstücher

Medizinische & FFP2 Masken

Einmalhandschuhe

Einmal-Bettschutzunterlagen

wiederverwendbare Bettschutzunterlagen

Fingerlinge

Schutzschürzen (einmal und wiederverwendbar)

Schutzservietten

Pflegehilfsmittel: Kostenübernahme durch die Pflegekasse

 

Die Kosten von bis zu 42 Euro pro Monat für Pflegehilfsmittel der Produktgruppe 54 gemäß § 78 Abs. 1 in Verbindung mit § 40 Abs. 2 SGB XI werden vollständig von Ihrer Pflegekasse übernommen.

Einfach telefonisch beantragen: 

(0) 4298 - 93 59 631

Fragen und Antworten

  • Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch besteht für Personen mit anerkanntem Pflegegrad (1–5), sofern die Versorgung im häuslichen Umfeld oder in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft erfolgt.

  • Die Pflegebox lässt sich jederzeit neu zusammenstellen. Umfang und Produktauswahl können flexibel an den aktuellen Bedarf angepasst werden.

  • Nach Eingang der Genehmigung durch die Pflegekasse wird die erste Sendung in der Regel innerhalb weniger Werktage zugestellt. Danach erfolgt die Belieferung automatisch in monatlichen Intervallen.

  • Die Antragstellung ist schlank organisiert: Nach Ausfüllen des Antrags übernimmt Hauschild die komplette Weiterbearbeitung, inklusive Einreichung bei der Pflegekasse und der administrativen Abwicklung.

  • Die Versorgung erfolgt monatlich. Nach der Genehmigung durch die Pflegekasse werden die Pflegehilfsmittel regelmäßig und zuverlässig an die gewünschte Adresse geliefert.

  • Die Erstbelieferung startet üblicherweise wenige Tage nach der Bewilligung durch die Pflegekasse, sodass die Versorgung zeitnah beginnt.

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Die Himi-Box Website erscheint im Frühjahr 2026!

Individuelle Pflegepakete

Wir stellen gern ein Pflegepaket nach Ihren individuellen Wünschen zusammen. Rufen Sie uns einfach an unter der Telefonnummer +49 (0) 42 98 - 93 59 631.

* Erstattungsfähiger Maximalbetrag bei einem monatlichen Zuschuss von 42 €.

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